Bußgeld

Das Punktesystem auf die Bußgeldtabellen in Deutschland

Seit Mai des Jahres 2014 gibt es ein sogenanntes Fahreignungsregister. Dies ist ein Ergebnis der reformierten Straßenverkehrsordnung (StVO). Damals wurde ein neues sogenanntes Punktesystem, das in einem Bußgeldkatalog mündet, eingeführt.

Der neue Bußgeldkatalog 2014

Der Bußgeldkatalog 2014 ist in verschiedene Bußgeldtabellen eingeteilt. Die Punktevergabe der jeweiligen Bußgeldtabelle gestaltet sich so, dass Vergehen strenger geahndet werden, die zu einer Gefährdung des Verkehrs führen. Dabei liegt die Verkehrssicherheit im Fokus für das Strafmaß.

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So entfallen in Zukunft Punkte in Flensburg, wenn man etwa gegen eine Umweltplakettenauflage in einer Umweltzone verstößt. Begehen Sie jedoch eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder etwa einen Abstandsverstoß auf der Autobahn, so können Sie mit einem höheren Bußgeld, mehr Punkten in Flensburg und unter Umständen mit einem mehrmonatigen Fahrverbot rechnen.

Bußgeldrechner

Wir stellen Ihnen auf diesem Portal einen sogenannten Bußgeldrechner zur Verfügung. Die neuen Regelungen sind unter Umständen verwirrend und in einem speziellen Fall können Sie dann online das entsprechende Bußgeld berechnen. Es gibt dort verschiedene Möglichkeiten um das für Sie zu erwartende Strafmaß entsprechend dem jeweils gültigen Bußgeldkatalog zu ermitteln. Tippen Sie einfach das entsprechende Vergehen ein und der Rechner antwortet mit der Anzahl der zu erwartenden Punkte, dem zu erwartenden Bußgeld und einem möglichen Fahrverbot.

Im Grunde gibt es verschiedene Bereiche der Bußgeldtabelle

  • Abstandsverstoß
  • Verstoß im Umfeld von Alkoholkonsum
  • Fahrrad Bußgeldkatalog
  • Halten im Straßenverkehr
  • Benutzung von LG am Steuer
  • Bußgeldkatalog für Lkw
  • Bußgelder im Zusammenhang mit der Probezeit
  • Bußgelder im Zusammenhang mit Überholen
  • Vorfahrt und Bußgeld
  • Rote Ampel und Bußgelder
  • Bußgeld im Umfeld eines Unfalls

Welches sind die beliebtesten Bereiche im Bußgeldkatalog?

Geblitzt werden im Straßenverkehr, das Thema Fahrverbot, das Thema MPU, der Promillerechner, Punkte in Flensburg und Informationen zum Bußgeldbescheid insgesamt.

Die von uns zusammengetragenen Informationen erheben nicht einen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern generell leisten wir keine Rechtsberatung und verweisen in Zweifel auf die amtlichen Veröffentlichungen des zuständigen Ministeriums, das für den Straßenverkehr oder eventuell einen anderen Grenzbereich zuständig ist. Im Zweifel sollten Sie immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht befragen. Verschiedene Webseiten bieten die Möglichkeit den Bußgeldkatalog als Gesamtwerk im Zuge eines Downloads herunterzuladen. Auch diese Möglichkeit können Sie jederzeit nutzen. Haben Sie den gesamten Bußgeldkatalog heruntergeladen so verfügen Sie über die Möglichkeit einen schnellen Überblick über drohende Bußgelder zu gewinnen.

Das Punktevergabesystem insgesamt

Das deutsche Punktesystem umfasst bis zu acht Punkte, die auf einem Punktekonto des jeweiligen Führerscheininhabers vermerkt werden. Die Grundidee ist recht einfach: Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung bzw. Verstöße bei Umfeld des Punktesystems werden je nach Schwere des Deliktes geahndet. Je größer die Gefährdung des Straßenverkehrs bzw. der Verkehrssicherheit desto höher ist das jeweilige Strafmaß in Punkten. Beim Erreichen von acht Punkten wird dem jeweiligen Führerscheininhaber die Fahrerlaubnis entzogen.

Jede einzelne Gefährdung nach dem Katalog wird dort nach einem Dreipunkteschema gehandelt.

Dies bedeutet das höchstens drei Punkte auf dem Punktekonto verbucht werden können. Dabei kommt es zu einer Abstufung des Dreipunktesystems:

Einen Punkt gibt es bei schweren Verstößen (so genannten Ordnungswidrigkeiten, kurz OWi). Dazu gehören z.B. defekte Beleuchtung, Vorfahrtsverstöße oder Verstöße im Umfeld Parken, wenn es zu einer Gefährdung oder Behinderung von Einsatzfahrzeugen geführt hat.

Grobe Ordnungswidrigkeiten: Diese werden mit zwei Punkten gehandelt und zusätzlich wird ein Regelfahrverbot verhängt. Dazu zählen z.B. Abstandsverstöße zum vorderen Fahrzeug auf Autobahnen oder Nichtbeachtung eines Überholverbotes.

Straftaten: Ihnen wird grundsätzlich zusätzlich die Fahrerlaubnis entzogen und es werden drei Punkte eingetragen

Tilgungsfrist im Umfeld des Punktekontos

Jeder Verstoß, der einen Punkteeintrag zur Folge hat, hat seine eigene Tilgungsfrist. Dies bedeutet, dass sich auch die Tilgungsfrist den bzw. die Länge der Zeit bis ein. Entwickelt wird, nach der Schwere des Verstoßes berichten.

Folgende Tilgungsfristen gelten:

  1. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, für die Sie zwei Punkte erhalten haben, verfallen nach fünf Jahren.
  2. Straftaten, die drei Punkte auf dem Punktekonto zur Folge hatten, verfallen nach zehn Jahren.

Je nach Punktestand auf Ihrem Punktekonto haben Sie mit entsprechenden Konsequenzen und Maßnahmen zu rechnen. Bereits bei acht Punkten wird der Führerschein entzogen und es ist deshalb ratsam, schon sehr frühzeitig eventuelle Gegenmaßnahmen bezüglich Ihres Punktekontos zu unternehmen. Eine Gegenmaßnahme kann z.B. sein, ein sogenanntes Aufbauseminar zu belegen, um Punkte auf dem Punktekonto abzubauen.

Es ist jedoch ab sechs Punkten nicht mehr möglich, mit Hilfe eines solchen Aufbauseminars Punkte abzubauen!

Bei einem Punktestand von ein bis drei Punkten erhalten Sie eine Vormerkung in Flensburg. Weitere Konsequenzen sind nicht zu erwarten.

Bei einem Punktestand von 4-5 Punkten wird Ihnen eine Ermahnungen erteilt und Sie erhalten eine einen Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme an einem Seminar um damit Punkte frühzeitig abzubauen.

Bei 6-7 Punkten wird Ihnen ebenfalls ein Aufbauseminar empfohlen, ein Punkteabbau ist aber damit nicht mehr möglich. Haben Sie acht Punkte erreicht wird in der Führerschein entzogen. Dieser kann erst nach frühestens sechs Monaten wieder erteilt werden.

Mit einem Punkt nach dem Punkte Katalog des Jahres 2017 werden geahndet:

  • Behinderung von Einsatzfahrzeugen durch unerlaubtes Parken
  • Das Nichtbefolgen von Haltegeboten oder -zeichen der Polizei
  • Ein einfacher Verkehrsverstoß
  • Fahren ohne Zulassung
  • Nicht vorhandene Winterreifen bei entsprechenden Wetterverhältnissen
  • Nicht angeschnallte Kinder
  • Benutzung des Handys am Steuer
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen und die damit verbundenen Bußgeldregelungen

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist eines der häufigsten Vergehen im Straßenverkehr. Im Gegensatz zur Schweiz ist Deutschland ein beliebter Ort für dieses Vergehen. Gilt in der Schweiz eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, so ist diese in Deutschland nicht begrenzt. Werden Sie in Deutschland als Fahrer eines Fahrzeugs wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, so ist es zunächst wichtig, ob sie innerorts oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft die Geschwindigkeit überschritten haben. Da die Gefährdung des Straßenverkehrs innerorts höher ist, erhalten Sie bereits bei einer Überschreitung von 21 km/h eine Geldbuße um eine Strafe von 80 €. Zusätzlich erhalten Sie einen Punkt in Flensburg. Bei einer Überschreitung von 31 km/h ist ein Fahrverbot von einem Monat zu verhängen. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Mithilfe der so genannten MPU sollte die Fahreignung des jeweiligen Antragstellers beurteilt werden. Der Volksmund bezeichnet diesen Test als “Idiotentest”. Amtlich heißt die MPU “Begutachtung der Fahreignung”. Die Untersuchung soll eine Prognose für die Verkehrsbewährung des Verkehrsteilnehmers basierend auf einer Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung seines Verhaltens in der Zukunft liefern. Es müssen belegbare Hinweise auf stabile Verhaltensänderungen und Einstellungsänderungen des Verkehrsteilnehmers vorliegen. Die jeweilige Behörde prüft vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, ob das erstellte Gutachten nachvollziehbar ist.

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